Home

Inhalt

NewRide ist das Schweizer Kompetenzzentrum für Elektrozweiräder. NewRide vermittelt neutrale Fachinformationen und hat ein Netzwerk von Gemeinden, Herstellern, Importeuren und Händlern aufgebaut.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu E-Bikes

Braucht es einen Führerausweis für die Elektro-Bikes?

Es existieren zwei Kategorien von E-Bikes. Für die "langsamen" mit einer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h sowie Elektromofas bis 20 km/h ist ab 16 Jahren kein Führerschein erforderlich. 14-16-jährige benötigen die Mofa-Prüfung. Unter 14 Jahren dürfen diese Fahrzeuge nicht gefahren werden. Die "schnellen" E-Bikes erfordern einen Mofa-Führerschein.
Details: NewRide Factsheet Bestimmungen für Elektrozweiräder (PDF, 240 KB)

Ist das Helmtragen für das Fahren mit dem Elektro-Bike obligatorisch?

Auf "langsamen" E-Bikes ist das Tragen eines Velohelms sehr empfohlen, auf "schnellen" obligatorisch.

Wie sicher sind E-Bikes?

Das NewRide Factsheet Sicherheit auf E-Bikes vermittelt Informationen und Tipps zum sicher E-Bike fahren.
Download Factsheet (PDF, 2 MB)

Wie viel Strom braucht ein E-Bike?

Ein E-Bike braucht etwa 1-3 kWh/100 km, was umgerechnet einem bis drei Deziliter Benzin entspricht. Wie bei der Reichweite haben zahlreiche Faktoren einen spürbaren Einfluss auf den Energieverbrauch.

Was bedeutet die Angabe «Geschwindigkeit, bei welcher der Motor abstellt»?

Dies ist die Geschwindigkeit, bis zu welcher der Motor unterstützt. Je nach Modell schaltet der Motor bei dieser Geschwindigkeit ganz ab oder er reduziert seine Unterstützung stark.

Kann jeder Velohändler ein E-Bike reparieren?

Was die Velo-Komponenten wie Bremsen, Pneu und Ketten anbelangt, kann jeder Velohändler weiterhelfen. Bei Problemen mit dem Elektroantrieb sollte man sich an seine Elektro-Bike-Verkaufsstelle wenden.

Dürfen E-Bikes auf Velo-Streifen und Radwegen fahren?


Blau signalisierte Radwege oder gemeinsame Rad- und Fusswege (rundes Vorschriftssignal) müssen auch von Personen benützt werden, die ein E-Bike fahren.

Strassen, welche mit einem Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrrädern (rot, 3geteilt) belegt sind, dürfen nur von "langsamen" E-Bikes befahren werden.
Fahrerinnen und Fahrer "schneller" E-Bikes müssen den Motor abschalten.


Auf gelb markierten Radstreifen auf der Fahrbahn sind E-Bikes und Elektro-Roller, wie andere Motorfahrzeuge auch, zugelassen, sofern sie dabei die Radfahrer nicht behindern.

Nach oben